AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.amian-immobilien.de einzusehen.

§1

Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH vermittelten Vertrages (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH sein. Die Provision beträgt 2,0 Monatsmieten (inkl. MwSt.). Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.).

§2

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3

Alle unterbreiteten Angebote der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH  sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH keine Gewähr oder Haftung. Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§4

Die durch die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH gestattet. Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die  Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6

Der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7

Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge, Energieausweise usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die  Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH keine Haftung.

§8

Ist dem Kunden der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, das ist spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9

Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10

Der Kunde verpflichtet sich, die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§12

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§13

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

§14

Die Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Amian Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH in Köln ist.